1. Der räumliche Geltungsbereich dieser Stadionordnung erstreckt sich auf die Bereiche der umzäunten Spielstätten.
2. Die Stadionordnung gilt an den jeweiligen Veranstaltungstagen für alle Veranstaltungen.
1. Im Stadion dürften sich am Veranstaltungstag nur Personen aufhalten, die eine gültige Eintrittskarte oder einen sonstigen Berechtigungsausweis mit sich führen oder die ihre Aufenthaltsberechtigung auf eine andere Art nach- weisen können.
2. Eintrittskarten und Berechtigungsausweise sind auf Verlangen dem Kon- troll- und Ordnungsdienst vorzuweisen und zur Überprüfung auszuhändigen.
3. Eintrittskarten berechtigen zur freien Platzwahl ausser es sind gesonderte und ausgewiesene Plätze reserviert oder gesperrt.
4. Benutzte Eintrittskarten dürfen nach Eintritt nicht an Dritte weitergegeben werden.
5. Gekaufte Eintrittskarten werden grundsätzlich nicht zurückgenommen. 6. Bei Verlassen des Stadions verliert die Eintrittskarte Ihre Gültigkeit.
1. Jeder Besucher ist bei dem Betreten des Stadions verpflichtet, dem Kontroll- und Ordnungsdienst seine Eintrittskarte oder seinen Berechtigung- sausweis unaufgefordert vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen.
2. Gegenüber Besuchern, die aufgrund ihres Verhaltens oder sonstiger Hinweise oder Feststellungen verdächtigt sind, dass sie unter dem Einfluss von Alkohol und/oder Drogen stehen, Waffen oder gefährliche Gegenstände im Sinne des § 5 mit sich führen, oder sonst zu befürchten ist, dass sie eine Störung der Veranstaltung beabsichtigen, ist der Kontroll- und Ordnungsdi- enst mit deren Zustimmung berechtigt Einsicht in Bekleidungsstücken und Behältnissen zu halten oder die Identität durch Einsichtnahme in ihre Aus- weispapiere zu überprüfen.
1. Innerhalb des Geltungsbereiches dieser Stadionordnung hat sich jeder so zu verhalten, dass weder andere Personen noch Gegenstände beschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt werden.
2. Jedermann hat den Anordnungen des Kontroll- und Ordnungsdienstes sowie gegebenenfalls der Dienstkräfte der Ordnungsbehörden, der Polizei, der Feuerwehr sowie des Rettungsdienstes und des Stadionsprechers Folge zu leisten.
3. Alle Auf- und Abgänge sowie die Rettungswege sind freizuhalten.
1. Besuchern, die sich im Geltungsbereich dieser Stadionordnung befinden, ist das Mitführen folgender Sachen untersagt:
2. Die Eintrittskarten berechtigen zum Aufenthalt auf den Tribünen und den gastronomischen und Event-Bereichen sowie den dazu notwendigen We- gen. Ein Aufenthalt auf den Rasenflächen, im Innenraum oder in Funktions- Räumen ist nicht gestattet.
3. Footballfans gehören zu den friedlichsten und freundlichsten Sportfans überhaupt und die Darmstadt Diamonds begrüßen das Ausleben der Fan- Kultur. Allerdings wird Verhalten, dass darauf abzielt Andere zu reizen, ver- höhnen, diffamieren, beleidigen oder sonst mit böser Absicht zu stören nicht toleriert und führt zum sofortigen Stadionverweis.
4. Es ist verboten außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder die Stadionanlage in anderer Weise, insbesondere durch Beschriften oder Bemalen sowie das Wegwerfen oder Liegenlassen von Sachen, zu verun- reinigen.
5. Es ist ebenfalls verboten, ohne die erforderliche schriftliche Erlaubnis der Darmstadt Diamonds Waren und Eintrittskarten feilzubieten und zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen oder Sammlungen durchzuführen.
1. Wer den Vorschriften dieser Stadionordnung zuwiderhandelt kann ohne Entschädigung aus dem Stadion verwiesen und mit einem Stadionverbot belegt werden.
2. Personen, die Handlungen im Sinne des § 5 begehen, können im Rah- men der gesetzlichen Bestimmungen von den Darmstadt Diamonds oder der Stadt Darmstadt zu Schadensersatz herangezogen werden, soweit durch ihre Handlungen ein Schaden entstanden ist.
3. Besteht der Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer sonstigen Ordnungswidrigkeit, so kann Anzeige erstattet werden.
1. Das Betreten und Benutzen des Stadions erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen- und Sachschäden, die durch Dritte verursacht wurden, haften die Darmstadt Diamonds nicht.
2. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte erkennen die Besucher diese Stadi- onordnung als verbindlich an.
3. Kinder und Jugendliche müssen von Erziehungsberechtigten insbeson- dere beim Benutzen von bereitgestellten Spielgeräten beaufsichtigt werden.
4. Unfälle oder Schäden sind dem Kontroll- und Ordnungsdienst unver- züglich zu melden.
5. Besucher willigen mit dem Betreten des Stadions ein, dass die Darmstadt Diamonds sowie Pressevertreter berechtigt sind, Bild- und Tonaufnahmen der Besucher zu erstellen und/oder durch Dritte erstellen zu lassen, diese zu vervielfältigen, zu senden und in jeglichen audiovisuellen Medien zu nutzen und/oder durch Dritte vervielfältigen, senden und weltweit nutzen zu lassen, ohne zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet zu sein.